Die DS-GVO aber auch andere Regularien sehen die Möglichkeit zum Nachweis zur Erfüllung von Anforderungen des Datenschutzes vor.
Als Sachverständiger kann ich eine Sachverständigenbewertung mit Sachverständigengutachten und bei Erfüllung der Anforderungen ein Sachverständigen-Testat erteilen.
Das Testat können Sie für weitere Zertifizierungen verwenden oder auch um nach Außen zu zeigen, dass Sie eine Testierung für die Erfüllung der Datenschutzanforderungen durchlaufen haben.
Ein Testat hat dabei maximal eine Gültigkeit von 2 Jahren und ist in diesem Zeitraum nach 1 Jahr zu überwachen. Wesentliche Änderungen begründen eine Nachprüfung, zur Aufrechterhaltung des Testats. Nach erfolgreicher Überprüfung kann das Testat wieder auf maximal 2 Jahre verlängert werden.
Soweit und solange Sie für eine weitere Zertifizierung ein Testat zur Anwendung bringen möchten, so wird hier in der Regel vorgesehen, dass das Testat maximal 12 Monate alt sein darf.
Im Rahmen der Erst-Testierung sind die Prüfanforderungen und der Prüfumfang unbekannt, so dass viele dieses finanzielle Risiko meiden. Hierfür haben wir aber eine Lösung.
Beauftragen Sie ein Audit mit Anschlussbeauftragung binnen 12 Monaten mit einer GAP-Analyse und nach weiteren 12 Monaten mit einem Sachverständigengutachten mit Testat und einer vertraglich geregelten Überwachung auf 1 bis 10 Jahre. Die verschiedenen Beauftragungen lösen eine unterschiedliche Haftung aus und hiermit auch unterschiedliche Kosten für Sie. Die verschiedenen Leistungen können in dem vorher definierten Beauftragungsumfang mit Ihnen fair und verlässlich abgerechnet werden, hierfür bedienen wir uns nach Möglichkeit von Pauschalen, was auch für Sie Planungssicherheit bedeutet.
Fangen Sie am besten gleich an sich auf dem Weg zum Testat zu begeben und nutzen Sie das Testat um es Ihren Kunden, Vertragspartner und Ihrer Zielgruppe zu zeigen, dass Sie Datenschutz verlässlich und nachhaltig etabliert haben. Nutzen Sie das Testat für weitere Zertifizierungen als Nachweis. Nutzen Sie die Ergebnisse zur Optimierung Ihres Datenschutzes. Integrieren Sie Datenschutz in Ihr QM und BCM.