Nutzen Sie die Rechtsberatung zum Datenschutz für Klärungen, Dokumentationen, für Datenschutzanfragen, Kommunikation und Auseinandersetzung mit den Aufsichtsbehörden, Unterstützung Ihres Rechtsanwaltes und als Schnittstelle zwischen allen diesen und weiteren Stellen.
Datenschutz ist mehr als ein Gesetz und in vielen Punkten geht es um Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit und den aktuellen Stand der Technik. Gerade hierzu kann es unterschiedliche Betrachtungen geben, wie auch unterschiedliche Begründungen zu diesen Betrachtungen.
Die Rechtsberatung beschränkt sich hier allerdings auf informelle Selbstbestimmung und den Regelungen zum Datenschutz, wie auch zur Vertraulichkeit und besonderen Verschwiegenheit von Geheimnisträgern. Weiter gehören aber auch die Umsetzungen zur Erfüllung von Datenschutzanforderungen aus anderen Bereichen zur Rechtsberatung.
Die Gesetze welche Regelungen zum Datenschutz beinhalten sind sehr umfangreich und beschränken sich nicht auf die typischen Datenschutzgesetze. Auch im Sozialrecht oder im Strafrecht aber auch in unzähligen anderen Gesetzen gibt es Regelungen zur informellen Selbstbestimmung und hiermit zum Datenschutz.
Sollten Sie Fragen oder Beratungen wünschen, welche außerhalb unseres Umfangs zur Rechtsberatung liegt, so werden wir sie hierüber informieren.
Für eine Rechtsberatung ist eine Mandatierung erforderlich, in dessen Rahmen wir dann agieren werden.
Als Datenschutzbeauftragter und Sachverständiger für Datenschutz ist eine anwaltliche Vertretung vor Gericht allerdings ausgeschlossen. Gerne unterstütze ich Ihre Rechtsanwaltskanzlei oder Rechtsabteilung aber bei diesen Rechtsfragen bis hin zum Sachverständigengutachten.